Körperliche oder geistige Einschränkungen können vielfältig sein. Wir sind da, um Ihnen zu helfen – egal in welcher Situation! Mit unseren Pflege- und Pflegefachkräften bieten wir das gesamte Leistungsspektrum der ambulanten Pflege an:
Wenn ein Pflegegrad anerkannt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten anteilig entsprechend dem gesetzlichen Rahmen. Nicht übernommen werden die Investitionskosten (gesetzlicher Anteil an den Betriebskosten). Sofern kein Pflegegrad besteht, sind die Kosten vom Patienten zu übernehmen.
Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet. Anschließend können Sie den Pflegedienst mit der Ausführung beauftragen. Wir übernehmen ärztlich verordnete Maßnahmen wie:
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ambulante Behandlungspflege. Sie sind privat krankenversichert? Fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach, ob diese Leistungen im vereinbarten Versicherungsschutz enthalten sind.
Schwierige Wunden erfordern eine intensive Behandlung. Unsere Wundexperten arbeiten eng mit den Ärzten für Wundbehandlungen zusammen.
Eine Auszeit für Pflegende Angehörige – das bedeutet die Verhinderungspflege. Viele Menschen mit einem Pflegegrad werden von Angehörigen zu Hause gepflegt und umsorgt – mit Liebe, Hingabe und Engagement. Aber jeder braucht auch Erholungsphasen. Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse bezuschusst. Damit Sie sich auch mal Ruhe gönnen, Konzerte besuchen oder wichtige Dinge erledigen können, stehen wir Ihnen in dieser Zeit zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz! Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Betreuungskonzept.